ABLAUF 

LogopädInnen therapieren auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Diese wird von diversen FachärztInnen (z.B. HNO-ÄrztInnen, ZahnärztInnen, NeurologInnen) oder aber auch von HausärztInnen ausgestellt. 

VERORDNUNG

Die Verordnung ist VOR Therapiebeginn beim behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin zu holen. 

BEWILLIGUNG

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung, ob es vor Beginn der Therapie einer chefärztlichen Bewilligung der Verordnung bedarf. 

KOSTENRÜCKERSTATTUNG

Ich bin als Wahltherapeutin tätig. Das bedeutet, dass die Therapieeinheiten direkt bei mir zu bezahlen sind. Rechnung + Verordnung können Sie anschließend zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Je nach Sozialversicherung erhalten Sie anschließend einen bestimmten Prozentsatz der Therapiekosten wieder zurück. 

ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN

Bar oder anschließend per Überweisung

ABSAGEREGELUNG

Sollten Sie eine vereinbarte Therapieeinheit nicht wahrnehmen können, sagen Sie diese bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Ansonsten werden diese in Rechnung gestellt. Ausfallshonorare werden nicht von der Krankenkasse übernommen.